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Am Hochfest Maria Himmelfahrt fand für die Pfarrgemeinde eine Wort Gottes Feier auf der Herz Jesu Höhe statt. Bei strahlendem Sonnenschein versammelten sich rund 40 Personen um zusammen den Gottesdienst zu feiern. Einige Gottesdienstbesucher sowie der Frauenbund hatten selbstgebundene Kräuterbuschen mitgebracht. Diese wurden im Rahmen des Gottesdienstes gesegnet.

Der Brücker Chor wird am 16. August 2020 um 18:30 Uhr die Wortgottesfeier in Brück musikalisch mitgestalten. Der Gottesdienst findet im Freien hinter der Kirche statt.

In der Stadtpfarrkirche Dettelbach finden folgende Gottesdienste statt: 

Samstag, 13. Juni 2020 um 18:30 Uhr Eucharistiefeier

Sonntag, 14. Juni 2020 um 10:30 Uhr Eucharistiefeier

Samstag, 20.  Juni 2020 um 18:30 Uhr Eucharistiefeier

Sonntag, 21. Juni 2020 um 10:30 uhr Eucharistiefeier

Samstag, 27. Juni 2020 um 18:30 Uhr Eucharistiefeier

Sonntag, 28. Juni 2020 um 10:30 Uhr KINDERKIRCHE 

In der Wallfahrtskirche finden folgende Gottesdienste statt:

Samstag, 30. Mai 2020 um 16:00 Uhr Eucharistiefeier

Pfingstsonntag, 31. Mai 2020 um 18:00 Uhr Maiandacht

Samstag, 6. Juni 2020 um 16:00 uhr Eucharistiefeier

Sonntag, 7. Juni 2020 um 10:30 Uhr Eucharistiefeier zum Dreifaltigkeitssonntag im Autokino im Mainfrankenpark

Samstag, 19. Juni 2020 um 16:00 Uhr Eucharistiefeier

Samstag, 27. Juni 2020 um 16:00 Uhr Eucharistiefeier

An der Bruder-Klaus-Kapelle in Euerfeld finden im freien folgende Wort-Gottes-Feiern statt:

Fronleichnam, Donnerstag, 11. Juni - 10:30 uhr
Wort-Gottes-Feier
Mitzubringen sind Mund-Nasen-Bedeckung, Sitzgelegenheit und eigenes Gotteslob.

Sonntag, 14. Juni - 10:30 Uhr
Wort-Gottes-Feier
Mitzubringen sind Mund-Nasen-Bedeckung, Sitzgelegenheit und eigenes Gotteslob.

Sonntag, 21. Juni - 10:30 uhr
Wort-Gottes-Feier
Mitzubringen sind Mund-Nasen-Bedeckung, Sitzgelegenheit und eigenes Gotteslob.

Sonntag, 28. Juni -10:30 Uhr
Wort-Gottes-Feier
Mitzubringen sind Mund-Nasen-Bedeckung, Sitzgelegenheit und eigenes Gotteslob.

Die Gottesdienste finden nur bei trockenem Wetter statt.  

 

Hinweise zu Gottesdienste im Freien in Zeiten von Corona

 Für Gottesdienste im Freien gelten bis auf weiteres folgende Rahmenbedingungen:

  •  Zur Mitfeier sind bis zu 50 Gläubige zulässig. Wenn damit zu rechnen ist, dass mehr Gläubige an der Feier teilnehmen wollen, empfiehlt es sich, ein Anmeldeverfahren durchzuführen.
  • Vorsteher und weitere liturgische Dienste sowie Ordner kommen noch hinzu. Minstrantendienst ist momentan nicht vorgesehen.
  • Es empfiehlt sich, mindestens zwei Personen für den Ordnungsdienst bereit zustellen, die ggf. weitere Personen zum Verlassen des Gottesdienstareals bewegen.
  • Zwischen allen Personen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein. Es empfiehlt sich, diesen Abstand durch das Aufstellen von Stühlen im Vorfeld zu garantieren. Die Stühle dürfen dann nicht mehr umgestellt werden.
  • Für alle Mitfeiernden ist die Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Diese wird nur zur Ausübung eines Vorbeter- bzw. Vorsängerdienstes abgelegt.
  • Gesangbücher müssen mitgebracht werden. Sollten Gebetszettel notwendig sein, sind diese bereits auf den Plätzen auszulegen und müssen nach der Feier von den Gläubigen mitgenommen und vernichtet werden.
  •  Mikrophone sind nur von je einer Person zu nutzen. Sie müssen nach dem Gottesdienst desinfiziert werden. Alternativ können sie mit einer Kunststoffhülle abgedeckt werden, die nach dem Gottesdienst entsorgt wird.
  • Ein Kantor/Kantorin kann den Gesang anstimmen bzw. Gesänge solistisch vortragen.
  • Der Sologesang geschieht nicht frontal zur Gemeinde.
  • Zur Unterstützung können Instrumente hinzugenommen werden.
  • Der Einsatz von Blechblasinstrumenten ist aufgrund des Aerosolausstoßes untersagt.
  • Ein einzelnes Holzblasinstrument kann mitwirken, wenn ein Sicherheitsabstand von 6 Metern zu anderen Personen gewährleistet ist.
  • Weiterer Ensemble- bzw. Scholagesang oder die Verwendung eines Blechblasinstrumentes bzw. mehrerer Holzblasinstrumente bedarf der Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamts. Über den betreffenden Ortspfarrer ist eine entsprechende Genehmigung einzuholen.

Im Bistum Würzburg können ab Montag, 4. Mai, unter Einhaltung von strengen Sicherheitsmaßnahmen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Zunächst sind nur nichteucharistische Gottesdienstformen erlaubt.

Auch weiterhin stehen die Kirchen unserer Pfarreiengemeinschaft unter Beachtung der bekannt gemachten Hygiene- und Abstandsregelungen zum privaten und persönlichen Gebet offen.

Öffentliche Gottesdienst sind noch immer nicht möglich, deswegen müssen wir auf andere Wege der Mitfeier zurückgreifen. Auch weiterhin wird in unserer Pfarreiengemeinschaft Pfarrer Hartmann stellvertrend für alle Heilige Messen feiern.

Die bayerische Staatsregierung hat am 16.04.2020 entschieden, bis auf Weiteres an fast allen Ausgangsbeschränkungen und damit auch am Verbot öffentlicher Gottesdienste und an den geltenden Veranstaltungsverboten festzuhalten.

Wir wünschen allen ein frohes und gesegentes Osterfest!

Leider können wir in diesem Jahr die Kar- und Ostertage nicht so feiern, wie wir es die ganzen Jahre gewohnt waren.

Seit Beginn der Firmvorbereitung Ende Januar 2020 erhielten die Firmlinge unserer Pfarreiengemeinschaft Maria im Sand ein Textkreuz. Dieses Kreuz "Ich glaube ..." begleitet die Firmlinge seither durch die gemeinsame Zeit der Firmvorbereitung. 

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